Aus Sicht des Städterats sind verpflichtende Ganztagsgrundschulen gerade in Stadtvierteln mit «besonders großen Herausforderungen» sinnvoll, «um Kindern mehr Zeit und intensivere Betreuung in der Schule zu bieten». Der Städterat bekomme außerdem zahlreiche Rückmeldungen von Eltern, die eine Ganztagsschule wollten, weil sie berufstätig seien.
NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) reagierte gegenüber der Zeitung skeptisch auf die Forderung. «Wir haben erstmal eine andere große Hausaufgabe vor uns. Ab August 2026 wird der Rechtsanspruch auf einen Platz im Ganztag eingeführt, den müssen und werden wir mit der Offenen Ganztagsschule umsetzen», sagte Feller. Das habe Priorität. «Ich bezweifle auch, dass sich wirklich so viele Eltern einen gebundenen Ganztag wünschen», fügte Feller hinzu. Bei Offenen Ganztagsschulen (OGS) können Eltern wählen, ob sie ihre Kinder am Zusatzangebot am Nachmittag teilnehmen lassen. Bei gebundenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme hingegen verpflichtend.
Im NRW-Haushaltsentwurf für 2024 ist eine Aufstockung um 38.000 OGS-Plätze auf 430.500 vorgesehen. Die Ausgaben zur Finanzierung des benötigten Personals wurden nach Angaben des Schulministeriums von 454 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 715 Millionen Euro im Jahr 2023 erhöht. 2024 sollen die Mittel um 65 Millionen Euro auf dann rund 780 Millionen steigen. Ab 2026 greift in den Grundschulen schrittweise ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.